Die Veräußerung eines Unternehmens führt in der Regel zu einer steuerlichen Besteuerung. Die Art dieser Besteuerung kann jedoch je nachdem, wie die Unternehmensanteile gehalten werden, unterschiedlich ausfallen. In diesem Artikel gehen wir auf die verschiedenen Steuersituationen ein, die bei der Veräußerung eines Unternehmens auftreten können.
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Veräußerung von persönlich gehaltenen Unternehmensanteilen
Wenn die Wertpapiere des Unternehmens privat gehalten werden, unterliegt der bei der Veräußerung erzielte Gewinn einer steuerlichen Besteuerung. Der Steuersatz hängt von der Dauer des Besitzes der Wertpapiere ab. Wenn die Wertpapiere mehr als zwei Jahre lang gehalten wurden, unterliegt der Veräußerungsgewinn einem Steuersatz von 30 % (Flat Tax). Wurden die Wertpapiere hingegen weniger als zwei Jahre lang gehalten, beträgt der Steuersatz 35%. Es ist wichtig zu beachten, dass es für bestimmte Situationen Ausnahmen von der Besteuerung des Veräußerungsgewinns gibt (z. B. bei Eintritt in den Ruhestand oder bei der Veräußerung eines Kleinunternehmens).
Es ist auch möglich, von einem Steueraufschub zu profitieren, wenn die Mittel aus der Veräußerung in ein neues Unternehmen reinvestiert werden. Um diesen Aufschub in Anspruch nehmen zu können, muss man die Wertpapiere jedoch mindestens zwei Jahre lang vor der Veräußerung gehalten haben und den Verkaufserlös innerhalb von höchstens zwei Jahren nach der Veräußerung in ein neues Unternehmen reinvestieren. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist der Betrag des bei der Veräußerung erzielten Gewinns dann von der Einkommensteuer befreit.
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Veräußerung von Unternehmensanteilen, die im Besitz der Gesellschaft sind
gehalten werden, unterliegt der bei der Veräußerung erzielte Gewinn der Körperschaftssteuer (KSt). Der Steuersatz der Körperschaftsteuer beträgt 25%. Es ist jedoch möglich, einen ermäßigten Körperschaftsteuersatz zu erhalten, der von der Dauer abhängt, die die Wertpapiere des Unternehmens gehalten wurden. Wenn die Wertpapiere also seit mindestens zwei Jahren gehalten werden, wird der Körperschaftsteuersatz auf 15% gesenkt. Wurden die Wertpapiere hingegen weniger als zwei Jahre lang gehalten, beträgt der Körperschaftsteuersatz 25%.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich diese verschiedenen Steuersätze je nach geltender Steuergesetzgebung ändern können. Darüber hinaus können in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen gewährt werden (z. B. bei der Veräußerung eines Familienunternehmens).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Veräußerung eines Unternehmens zu einer erheblichen Steuerbelastung führen kann. Es ist daher ratsam, sich von Steuerfachleuten begleiten zu lassen, um den Verkauf gut vorzubereiten und seine Steuern zu optimieren.
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