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Scheidung und Unternehmensbewertung

Auswirkungen einer Scheidung, wenn man ein Unternehmen leitet

Unternehmensbewertung und Scheidung. Eine Scheidung ist ein schwieriger Schritt. Für einen/eine Unternehmensleiter/in kann die Scheidung neben der emotionalen Belastung, die sie mit sich bringt, auch Auswirkungen auf den Besitz und die Verwaltung seines/ihres beruflichen Vermögens (Unternehmen) haben. Dieser Artikel soll die verschiedenen Herausforderungen und rechtlichen Folgen rund um die Bewertung des Unternehmens im Falle einer Scheidung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin darstellen.

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Scheidung und Unternehmensbewertung: Die Auswirkungen des Güterstands

Das Güterrecht entspricht dem rechtlichen Rahmen der Ehe. Es legt die Regeln fest, nach denen das Vermögen der Ehegatten aufgeteilt wird. Der Güterstand wird zum Zeitpunkt der Eheschließung gewählt und kann später geändert werden. Bei einer Scheidung hat der gewählte Güterstand einen großen Einfluss auf die Bewertung des Vermögens und auf die möglichen Folgen für das von einem der beiden Ehepartner geführte Unternehmen.

In Frankreich werden vier eheliche Güterstände : die reduzierte Gütergemeinschaft, die Gütertrennung, die Beteiligung an den Errungenschaften und die Universalgemeinschaft. Alle diese Güterstände sind mehr oder weniger für einen Unternehmensleiter geeignet, und es ist wichtig, einen Güterstand zu wählen, der zu seinem Profil passt. Andernfalls können eine Scheidung und die Aufteilung der Unternehmensbewertung verheerende Auswirkungen auf das Vermögen des Geschäftsführers haben. Wir werden uns ansehen, wie die verschiedenen ehelichen Güterstände funktionieren und welche Auswirkungen sie mit sich bringen können.

Der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft


Der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft, auch gesetzlicher Güterstand genannt, ist der grundlegende Ehestatus, der am häufigsten vorkommt. Die Gütertrennung wird in drei Teile unterschieden: das Eigengut der beiden Ehegatten und die Errungenschaft, das sogenannte "gemeinsame Gut". Das Eigengut entspricht dem, was jeder Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung direkt besitzt. Die gemeinsamen Güter entsprechen ihrerseits dem, was während der Dauer der Ehe erworben wird (Einkommen, Eigentum...).

Wenn der gesetzliche Güterstand angewendet wird, muss festgestellt werden, wann das Unternehmen gegründet wurde, um zu bestimmen, ob es zum gemeinsamen oder zum Eigengut gehört. Wurde das Unternehmen vor der Eheschließung gegründet, gehört es zum Eigengut des Ehepartners. Bei einer Scheidung bleibt der Besitz des Unternehmens für den Gründer unberührt. Wenn das Unternehmen nach der Heirat, aber mit dem Eigenkapital des leitenden Ehegatten gegründet wird, wird das Unternehmen nicht getrennt. Wenn das Unternehmen jedoch mit dem gemeinsamen Vermögen der Eheleute gegründet wird, wird das Gesellschaftskapital getrennt und in zwei gleiche Teile zwischen den Eheleuten aufgeteilt.

Hinweis: Der gesetzliche Güterstand gilt für den Fall, dass die Eheleute keinen Notar beauftragt haben, einen anderen Güterstand für ihre Ehe zu wählen.

Das System der Gütertrennung

Die Gütertrennung besagt, dass jeder Vermögensgegenstand entweder einem Ehegatten oder dem anderen gehört. In diesem Fall hat die Scheidung keine Auswirkungen auf den Wert des Unternehmens. Die Gütertrennung kann für Unternehmensleiter interessanter sein, da die Scheidung nicht zu einer Trennung des Vermögens, insbesondere des Geschäftsvermögens, führt.

Das System der Errungenschaftsbeteiligung

Dieser Güterstand entspricht einem Zwischending, das zwischen der Errungenschaftsgemeinschaft und der Gütertrennung liegt. Tatsächlich wird die Gütertrennung während der Ehe unverändert angewandt. Bei der Scheidung unterscheidet sich dieser Güterstand jedoch von den anderen. Hier hat der Notar die Aufgabe, das Vermögen beider Parteien zu bewerten. Wenn ein Ehepartner reicher geworden ist als der andere, schuldet dieser ihm eine Forderung.
Die Wahl der Errungenschaftsbeteiligung kann für einen Unternehmer riskant sein, wenn der Wert des Unternehmens während der Ehezeit stark gestiegen ist. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass der geschäftsführende Ehepartner eine hohe Forderung gegenüber der anderen Partei hat und unter erheblichen Liquiditätszwängen leidet.

N.B.: Es ist möglich, Geschäftsvermögen aus der Gleichung auszuschließen. In diesem Fall hat die Scheidung keine Auswirkungen auf den Besitz des Unternehmens.

Das System der allgemeinen Gütergemeinschaft

Die universelle Gemeinschaft bewirkt, dass das gesamte Vermögen der Ehegatten zu einer einzigen Gemeinschaft zusammengefasst wird. Das Eigengut wird hierbei abgeschafft. Bei einer Scheidung nach diesem Güterstand ist die Gütertrennung ähnlich wie bei der Errungenschaftsbeteiligung.

Ein Nebensatz, der uns von der Unternehmensbewertung entfernt, aber dennoch zu berücksichtigen ist. Paare, die sich für diese Regelung entscheiden, sollten bedenken, dass sie zwar den vom Unternehmen geschaffenen Wert vergemeinschaften, aber auch die vom Unternehmen geschaffenen Schulden vergemeinschaften können. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens kann diese Regelung daher erhebliche Auswirkungen auf das gesamte Vermögen des Paares haben.

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    Auswirkungen einer Scheidung auf den Unternehmenswert je nach gewählter Rechtsform

    Ein zweites Element, das bei einer Scheidung neben dem Güterstand berücksichtigt werden muss, ist die rechtliche Struktur des Unternehmens. Die Folgen einer Scheidung sind je nach Art der Struktur unterschiedlich und können bei der Entscheidung eines Geschäftsführers über die Art der Struktur, die er gründen will, eine Rolle spielen.

    Gesellschaftsunternehmen: AG, EURL...

    Das gesellschaftsrechtliche Unternehmen bildet eine unabhängige juristische Person. Dies dient dem Schutz des Paares, da Schulden und andere Verbindlichkeiten auf die juristische Person, die das Unternehmen darstellt, beschränkt sind. Das bedeutet, dass sie auf das Vermögen des Unternehmens beschränkt sind. Im Falle eines Problems wird das Vermögen des Paares nicht direkt in Gefahr gebracht.

    Im Falle einer Scheidung ist zu beachten, dass die Vermögenswerte des Unternehmens nicht gefährdet werden. Sie gehören nämlich der juristischen Person, die das Unternehmen darstellt. Nur das Gesellschaftsvermögen kann getrennt werden. Das Unternehmen wird in diesem Fall also nicht zerschlagen. Wenn der Güterstand jedoch eine Gütertrennung vorsieht, muss darauf geachtet werden, wie sich die Scheidung und der Wert der Gesellschaftsanteile auf das Betriebsvermögen der Ehegatten auswirken.

    Unternehmen mit beschränkter Haftung: EI, Autounternehmen...

    Bei einem Unternehmen mit beschränkter Haftung gibt es keine Vertretung durch eine juristische Person. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer direkt die Vermögenswerte seines Unternehmens sowie die Schulden besitzt. Die Schulden können somit direkt das persönliche Vermögen des Paares binden.

    Im Falle einer Scheidung werden die Vermögenswerte des Unternehmens gebunden, was das Risiko einer Zerschlagung mit sich bringt, wenn im Güterstand eine Gütertrennung vorgesehen ist. Außerdem ist Vorsicht geboten, da die Schulden möglicherweise dem anderen Ehegatten geschuldet sind.

    Auswirkungen der Scheidung und Bewertung des Unternehmens

    Im Rahmen einer Scheidung kann das Geschäftsvermögen des Geschäftsführers belastet werden. Dieses kann getrennt werden, was direkte Auswirkungen auf das Unternehmen hat. Bei einem Unternehmen mit Gesellschaftsform werden die Anteile am Unternehmen geteilt. Im Falle eines Unternehmens mit beschränkter Haftung werden die Vermögenswerte eingesetzt. Dann muss man den Wert seines Unternehmens genau kennen. Wenn man den Wert des Unternehmens kennt, kann man der Trennung gelassener entgegensehen. Dies ermöglicht es auch, die Auswirkungen der Scheidung auf die Bewertung seines Geschäftsvermögens zu kennen. Um Ihr Unternehmen zu bewerten und die Auswirkungen der Trennung zu berechnen, sollten Sie sich an einen professionellen Unternehmensbewerter wenden.

    Jedes Jahr führen die Berater von XVAL mehrere hundert Unternehmensbewertungen für Führungskräfte oder Notare durch, die für die Trennung der Güter im Rahmen einer Scheidung zuständig sind. Dabei ist zu beachten, dass Notare, die keine Erfahrung mit der Bewertung von Unternehmen haben, sich auf spezialisierte Beratungsunternehmen stützen, die es ihnen ermöglichen, eine gerechtfertigte Wertermittlung zu erhalten.

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    Die Experten von XVAL.fr stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Bewertung Ihres Unternehmens zu begleiten, sei es, um das Unternehmen zu veräußern, Kapital zu beschaffen oder eine Finanzierung auszuhandeln.

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