fbpx

Exit Tax und Unternehmensbewertung bei Umzug des Steuerhaushalts ins Ausland

DieExit Tax ist eine Steuer auf nicht realisierte Kapitalgewinne von Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen möchten. Dieser Mechanismus soll den Verlust von Steuereinnahmen für das Herkunftsland ausgleichen und kann sich auf Unternehmer auswirken, die ihren Steuerwohnsitz verlagern möchten. In diesem Artikel werden wir das Prinzip der Exit Tax und der Unternehmensbewertung, Beispiele für Länder, die diese Steuer erheben, und den Zahlungs- oder Garantiemechanismus im Falle eines Umzugs des Steuerhaushalts im Detail erläutern.

Das Prinzip der Exit Tax

Die Exit Tax ist eine Steuer auf nicht realisierte Gewinne, d. h. die Differenz zwischen dem Marktwert von Vermögenswerten (insbesondere Aktien von Unternehmen) und ihrem Anschaffungswert. Diese Steuer wird erhoben, wenn Steuerpflichtige ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen. Mit der Exit Tax soll sichergestellt werden, dass das Herkunftsland Steuereinnahmen auf den während des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen entstandenen Wertzuwachs erhält.

  • XvalDie Firma für Unternehmensbewertung begleitet Sie bei der Bewertung Ihres Unternehmens: www.xval.fr

Beispiele für Länder, die die Exit Tax anwenden

Mehrere Länder haben ein Exit-Tax-System eingeführt, um Steuerflucht zu verhindern und sicherzustellen, dass Kapitalgewinne , die auf ihrem Staatsgebiet erzielt werden, besteuert werden. Hier einige Beispiele für Länder, in denen die Exit Tax gilt :

  • Frankreich: Seit 2011 erhebt Frankreich eine Exit Tax auf nicht realisierte Kapitalgewinne von Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum verlegen.
  • Vereinigte Staaten: US-Bürger oder dauerhaft ansässige Personen, die ihre Staatsbürgerschaft oder ihren Aufenthaltsstatus aufgeben, müssen auf ihre nicht realisierten Kapitalgewinne eine Exit Tax entrichten.
  • Deutschland: Deutschland erhebt auch eine Exit Tax auf nicht realisierte Kapitalgewinne von Steuerpflichtigen, die ihren Steuerwohnsitz ins Ausland verlagern.

Mit welchen Ländern wird die Exit Tax in Frankreich angewendet?

In Frankreich wird die Exit Tax in der Regel angewendet, wenn Steuerzahler ihren steuerlichen Wohnsitz in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verlegen. Das bedeutet, dass die Exit Tax auch dann gelten kann, wenn Sie in Länder außerhalb dieser Zonen umziehen. Hier sind einige Beispiele für große Länder, die nicht Mitglied der EU oder des EWR sind und in die die Exit Tax gelten kann :

  • Vereinigte Staaten
  • Kanada
  • Australien
  • Neuseeland
  • Schweiz (obwohl sie geografisch zu Europa gehört, ist die Schweiz kein Mitglied der EU oder des EWR)
  • Vereinigtes Königreich (seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der EU oder des EWR)
  • Singapur
  • Hongkong

Es ist wichtig zu beachten, dass bilaterale Steuerabkommen, wie z. B. Doppelbesteuerungsabkommen, die Anwendung der Exit Tax beim Umzug in bestimmte Länder beeinflussen können. Es ist daher ratsam, einen Steuer- oder Rechtsberater zu konsultieren, um sich über die spezifischen steuerlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit Ihrem Umzug zu informieren.

Die Bewertungspflicht bei einem Umzug des Steuerhaushalts ins Ausland

Wenn ein Unternehmer beschließt, seinen Steuerwohnsitz ins Ausland zu verlegen, muss er sein Unternehmen aufwerten bevor er den Umzug durchführt. Diese Bewertung ermöglicht es, den Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt des Umzugs und damit den potenziellen Betrag der zu zahlenden oder zu sichernden Exit Tax zu bestimmen. XVAL verfügt über ein Team von Experten für Unternehmensbewertung, die Ihnen helfen werden, den Wert Ihres Unternehmens vor dem Umzug zu bestimmen. Anhand dieser Bewertung können Sie den Betrag der zu zahlenden oder zu garantierenden Exit Tax ermitteln.

  • XvalDie Firma für Unternehmensbewertung begleitet Sie bei der Bewertung Ihres Unternehmens: www.xval.fr

Der Auszahlungs- oder Garantiemechanismus

Nach der Bewertung des Unternehmens ist der Unternehmer verpflichtet, die Exit Tax auf den nicht realisierten Veräußerungsgewinn zu zahlen, bevor er seinen steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Diese Steuer soll den Verlust von Steuereinnahmen für das Herkunftsland ausgleichen.

In bestimmten Fällen ist es möglich, von einem Garantiemechanismus zu profitieren, durch den die Zahlung der Exit Tax aufgeschoben werden kann. Dazu muss der Unternehmer eine finanzielle Sicherheit, z. B. eine Bankbürgschaft, stellen, die den Betrag der Steuer abdeckt. Diese Sicherheit wird freigegeben, wenn der Unternehmer in sein Land zurückkehrt

Unternehmensbewertung und Exit Tax

Die Exit Tax kann für Unternehmer, die ihren Steuerhaushalt ins Ausland verlegen möchten, eine Herausforderung darstellen. Dank der Expertise und des Service von XVAL können Sie diese Steuer effizient und gelassen verwalten, sodass Sie sich auf Ihre Verlagerung ins Ausland konzentrieren können. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über unsere Lösungen zu erfahren :

    Füllen Sie einfach dieses Formular aus, und ein Experte wird sich innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihr Unternehmen zu bewerten oder Ihre Fragen zu beantworten:









    Wieder kontaktiert werden

    Dies wird in 0 Sekunden geschlossen