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Bewertung eines Unternehmens im Rahmen einer Einbringung in eine Holdinggesellschaft

Zur Information: Die Kanzlei XVAL wird regelmäßig im Rahmen der Bewertung eines Unternehmens oder von Wertpapieren, die in eine Holdinggesellschaft eingebracht werden sollen, tätig. Der XVAL-Bericht wird dann an einen "Partner"-Einbringungsprüfer der Kanzlei zur Registrierung weitergeleitet. Dieses Schema ermöglicht es Ihnen, im Prozess der Einbringung in eine Holding Zeit zu sparen (Bewertungsfrist von 7 bis 10 Tagen durch XVAL) und die Kosten dank der von der Kanzlei XVAL ausgehandelten Tarife zu senken: Fordern Sie einen Kostenvoranschlag an.

Die Schritte zur Gründung einer Holdinggesellschaft :

  • Bestimmen Sie den Grund, warum Sie eine Holding gründen möchten: Eine Holding kann aus verschiedenen Gründen eingesetzt werden, z. B. zur Verwaltung mehrerer Unternehmen, zum Schutz von Vermögenswerten, zur Verwaltung von Barmitteln oder zur Senkung der Steuerlast. Es ist wichtig, den Grund für die Gründung einer Holding zu bestimmen, damit Sie die Rechtsstruktur wählen können, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
  • Wählen Sie die Rechtsform der Holding: Es gibt verschiedene Rechtsformen für eine Holding, z. B. die vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS), die vereinfachte Einpersonen-Aktiengesellschaft (SASU) oder die Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA), die GmbH. Es ist wichtig, dass Sie die Rechtsform wählen, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht, je nach Ihrer Situation und Ihren Zielen.
  • Verfassen Sie die Satzung der Holding: Die Satzung ist das Dokument, in dem die Regeln für die Arbeitsweise der Holding festgelegt sind und das eingetragen werden muss. Es ist wichtig, dass Sie gut überlegen, welche Bestimmungen in die Satzung aufgenommen werden, um den Schutz des Vermögens und der Liquidität der Holding zu gewährleisten.
  • Bilden Sie das Stammkapital der Holding: Die Holding muss über ein Stammkapital verfügen, das durch die Einbringung von Geldmitteln oder durch die Einbringung von Vermögenswerten gebildet werden kann. Das Stammkapital muss bei den zuständigen Behörden eingetragen werden.

Welche rechtlichen Grundsätze müssen bei der Einbringung in eine Holding beachtet werden?

Es gibt verschiedene gesetzliche Regeln, die die Einbringung von Kapital in eine Holdinggesellschaft regeln. Hier einige Beispiele:

  • Regeln für die Bewertung von Einlagen: Die Einlagen in eine Holdinggesellschaft müssen für alle Gesellschafter gleich bewertet werden. Es gibt verschiedene Methoden zur Bewertung von Einlagen, wie z. B. die Fair-Value-Methode, die Rückkaufswertmethode oder die Verwertungswertmethode.
  • Regeln für die Verteilung der Anteile: Die Anteile an der Holdinggesellschaft müssen gleichmäßig auf die Gesellschafter entsprechend ihrer Einlage verteilt werden. Wenn die Gesellschafter unterschiedliche Güter oder Unternehmen einbringen, kann es notwendig sein, diese unterschiedlich zu bewerten, um die Anzahl der jedem Gesellschafter zugeteilten Anteile zu bestimmen.
  • Regeln für die Abfassung der Satzung: Die Satzung der Holding muss so abgefasst sein, dass sie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht und den Schutz des Vermögens und der Liquidität der Holding gewährleistet.

Sie möchten ein Unternehmen im Rahmen einer Einbringung in eine Holdinggesellschaft bewerten: Kostenvoranschlag für den Bewertungsbericht

Welche Bewertungsmethoden bei der Einbringung in eine Holding?

Es gibt verschiedene Bewertungsregeln, die zur Bewertung der Einlagen in eine Holdinggesellschaft herangezogen werden können. Hier einige Beispiele:

Die Fair-Value-Methode: Bei dieser Methode wird die Einlage nach dem Wert des eingebrachten Gutes oder der eingebrachten Gesellschaft bewertet, wie er auf dem Markt ermittelt würde. Dieser Wert kann anhand einer professionellen Bewertung oder anhand von Vergleichen mit kürzlich erfolgten Verkäufen ähnlicher Güter ermittelt werden.

Die Rückkaufswertmethode: Bei dieser Methode wird die Einlage nach dem Wert bewertet, den die Holding bereit wäre zu zahlen, um die Anteile des Gesellschafters zurückzukaufen. Dieser Wert kann anhand der Rentabilitätsaussichten des Unternehmens und des von den Gesellschaftern beim ursprünglichen Erwerb gezahlten Preises ermittelt werden.

Die Veräußerungswertmethode: Bei dieser Methode wird die Einlage nach dem Wert bewertet, den die eingebrachte Immobilie oder das eingebrachte Unternehmen bei einem Verkauf erzielen könnte. Dieser Wert kann anhand einer professionellen Bewertung oder anhand von Vergleichen mit kürzlich erfolgten Verkäufen ähnlicher Güter ermittelt werden.

Ist ein Einlagekommissar immer erforderlich?

Eine SAS ist ebenso wie eine GmbH nicht verpflichtet, einen Kommissar für die Einlagen zu ernennen, wenn :

  • Der Wert der Sacheinlagen darf nicht mehr als die Hälfte des Stammkapitals der SAS betragen ;
  • Der Wert der eingebrachten Güter beträgt nicht mehr als 30 000 Euro (Dekret vom 25. April 2017).

Seit dem 28. April 2017 ist es möglich, auch dann keinen Einlagekommissar zu ernennen, wenn bei der Gründung einer SAS eine Einlage geleistet wird, die in Form von Sacheinlagen erfolgt.

Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, sind die Gesellschafter verpflichtet, einen Kommissar für die Einlagen zu ernennen, um die Bewertung der Güter, die sie in das Stammkapital einbringen, zu bestätigen.

Diese Ausnahmeregelung gilt nur bei der Gründung der Gesellschaft und die Gesellschafter müssen einstimmig zustimmen, auf den Einlagekommissar zu verzichten. Ohne seinen Einsatz haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch für den Betrag, den sie ihren Einlagen zugewiesen haben, für eine Dauer von fünf Jahren.

Bei der Gründung einer Société Civile Immobilière (SCI) und einer Société en Nom Collectif (SNC) ist die Einschaltung eines Einlagekommissars fakultativ.

Warum sollte man die Kanzlei XVAL für die Bewertung eines Unternehmens, das im Rahmen einer Einbringung in eine Holding eingebracht wurde, nutzen?

Die Kanzlei XVAL wird regelmäßig im Rahmen der Erstellung des Bewertungsberichts für ein Unternehmen tätig, das in eine Holdinggesellschaft eingebracht werden soll. Dieser Bericht kann dann an einen der "Partner"-Einbringungsprüfer der Kanzlei zur Registrierung weitergeleitet werden. Dieses Schema ermöglicht es Ihnen, im Prozess der Einbringung in eine Holding Zeit zu sparen (Bewertungsfrist von 7 bis 10 Tagen durch XVAL) und die Kosten dank der ausgehandelten Tarife zu senken:

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