Unternehmensbewertung und immaterielle Vermögenswerte
Die Bewertung immaterieller Vermögenswerte, wenn es sich um die von einem Unternehmen entwickelte interne Software handelt, ist oft ein vergessenes Element bei der Bewertung eines Unternehmens.
Viele Akteure neigen nämlich dazu, diese Werkzeuge als inhärenten Bestandteil des Geschäftswerts zu betrachten und die Werkzeuge und Software, die das Unternehmen im Dienste seiner Geschäftstätigkeit entwickelt hat, nicht zu bewerten.
Dieser Ansatz erscheint uns inkohärent und würde beispielsweise darauf hinauslaufen, dass die Tatsache, dass man die Wände eines Geschäfts besitzt, in den Preis des Geschäftswerts einbezogen werden muss. Tatsächlich ist eine selbst entwickelte Software ein Vermögenswert , der gekauft/gemietet/geteilt werden kann und als solcher unabhängig vom Geschäftswert des Geschäfts bewertet werden muss.
So scheint es uns, insbesondere in Unternehmen, die digitale Dienstleistungen erbringen, aber nicht nur dort, dass eine besondere Berücksichtigung des Wertes dieser immateriellen Vermögenswerte bei der Anpassung der Vermögenswerte des Unternehmens bei der Bewertung erfolgen muss.
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